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| Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat. |
Jeder, vor allem Alleinstehende, kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln.
Ein solcher Vorsorgevertrag hat den Sinn, dass:
- alle Details und Wünsche für eine Bestattung vorab festgelegt werden
- ein Kostenvoranschlag, entsprechend den eigenen Vorstellungen,
erstellt wird. |
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns - wir haben Informationsmaterial für Sie zur Verfügung.
Hierdurch erhalten Sie Auskunft zu Fragen über:
- Versicherungsansprüche
- Steuern im Todesfall
- Erbschafts- und Testamentsfragen |
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
- die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG. |
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