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Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.
Jeder, vor allem Alleinstehende, kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln.
Ein solcher Vorsorgevertrag hat den Sinn, dass:
- alle Details und Wünsche für eine Bestattung vorab festgelegt werden
- ein Kostenvoranschlag, entsprechend den eigenen Vorstellungen, erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns - wir haben Informationsmaterial für Sie zur Verfügung.
Hierdurch erhalten Sie Auskunft zu Fragen über:
- Versicherungsansprüche
- Steuern im Todesfall
- Erbschafts- und Testamentsfragen
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das
  Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
- die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.