Ratgeber

Gute Beratung beim Bestattungshaus
Karl Frentzen & Winkels in Mönchengladbach

Sie können schon vorab vieles klären, um es Ihren Angehörigen leichter zu machen, wenn sie von Ihnen Abschied nehmen müssen.
Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen.

Ratgeber

  • Patientenverfügung

    Wir wünschen uns ein langes und erfülltes Leben in guter Gesundheit. Das ist vollkommen menschlich. Jedoch kann es leider ganz anders kommen, eine Krankheit, ein Unfall können alles verändern. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, ist eine Patientenverfügung ein guter Weg. Damit kann jeder Mensch Vorsorge treffen und selbstbestimmt über die eigene medizinische Versorgung verfügen.


    Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit in Kraft tritt. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in einem solchen Fall medizinisch versorgt werden wollen. Es wird darin festgehalten, ob lebenserhaltende Maßnahmen für Sie in Frage kommen oder nicht, ob oder wie lange Sie diese wünschen bzw. wann Sie eine lebensverlängernde Maßnahme ausschließen möchten.


    Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden, ein formloses Schreiben ist ausreichend. Das Schreiben muss unbedingt mit Ihrer Unterschrift und dem Datum versehen sein. Es ist günstig, das Schreiben in regelmäßigen Abständen, etwa alle zwei Jahre, neu zu unterzeichnen. Auch das Hinzuziehen einer Person Ihres Vertrauens ist sinnvoll. Diese kann gegebenenfalls dafür sorgen, dass Ihre Wünsche im Fall des Falles berücksichtigt werden. Sie können eine Patientenverfügung auch bei einem Notar verfassen und sie dort hinterlegen.


    Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen die Seiten des Bundesministeriums der Justizeber der Deutschen Bischo oder den Ratgfskonferenz.

  • Wie verfasse ich ein Testament

    Selbstbestimmt mit seinem Nachlass umzugehen, wird für viele Menschen immer wichtiger. Ein Testament zu verfassen ist daher nicht nur besonders Wohlhabenden vorbehalten, denn auch über persönliche Dinge kann in einem Testament verfügt werden.


    Die gesetzlich festgelegte Erbfolge entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Auch in dem Fall, dass mit Ihrem Nachlass bestimmte Anweisungen verbunden sind, ist ein Testament sehr sinnvoll. Es legt die Verteilung des Erbes in einem Sterbefall fest. Über den sogenannten gesetzlichen Pflichtteil kann jedoch nicht frei verfügt werden, denn dieser ist durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der regulären Ansprüche. Bei größeren Vermögen oder der Weitergabe von Unternehmen sollte man am besten einen Notar oder einen juristischen Experten zu Rate ziehen.


    Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden und mit Ortsangabe, Datum und mit Ihrem vollen Namen unterschrieben sein. Ein formloses Schreiben ist vollkommen ausreichend.


    Wenn ein Testament hinterlegt ist, bedeutet das Klarheit für die Hinterbliebenen. In einem Trauerfall können dann keine Unsicherheiten in der Familie entstehen.

  • Wie erkläre ich Kindern den Tod?

    Wenn eine Familie einen lieben Menschen verliert, sind natürlich auch Kinder davon betroffen. Kinder haben meistens ganz unbefangene Fragen, die einen Erwachsenen schon mal überfordern können. Wichtig ist in dieser Situation, keine Verbote aufzustellen und das Gespräch mit einem Kind offen zu führen. Auch die kommende Bestattung sollte am besten vorher erklärt werden: was ist der Sarg oder die Urne, was geschieht während der Trauerfeier und bei der anschließenden Beisetzung. So ist Ihr Kind gut vorbereitet und auch Sie selbst müssen sich keine Sorgen um Ihr Kind machen. Oft ist es tröstend, eigene Rituale gemeinsam mit Ihrem Kind zu entwickeln, wie Bilder malen für den Verstorbenen oder von ihm erzählen. Denn auch Ihr Kind trauert und hat Bedarf, seine Gefühle auszudrücken.


    Unsere Buchtipps können Ihnen helfen, mit Ihrem Kind zu sprechen.


    Birgit Voß

    KINDER IN TRAUER

    Kinder beim Abschiednehmen begleiten


    Monika Feth

    OPA, ICH KANN HUMMELN ZÄHLEN

    Ein Kinderbuch, auch für Eltern


    Wie ist das mit dem Tod | Reportage mit Willi Weitzel | Willi wills wissen - YouTube

  • Hilfe für Beileidsschreiben

    Man kennt einander schon lange: Wenn Nachbarn, Kollegen oder entfernte Verwandte einen Todesfall erleiden, möchte man seine Anteilnahme an ihrem Schmerz mitteilen. Es ist ein ehrwürdiger Brauch, der Familie eines Verstorbenen sein herzliches Beileid auszusprechen. Es bedeutet einer Familie in einer schweren Zeit sehr viel, sich von anderen Menschen bedacht zu fühlen. Es kann Trost spenden und zeigen, dass man sie nicht alleine lässt.


    Es kann allerdings eine Herausforderung sein, die passenden Worte zu finden. Ein Beileidsschreiben muss nicht lang sein und sollte möglichst einfach formuliert werden. Wir haben einige Beispiele notiert, an denen Sie sich orientieren können.


    Der Aufbau eines Beileidsschreibens


    Der Beginn:

    Beziehen Sie sich auf den Todesfall und formulieren Sie Ihre eigenen Gefühle.

    Freunde und Bekannte:


    • Mit Bestürzung haben wir vom tragischen Tod Eures Sohnes erfahren.
    • Ich kann noch nicht fassen, dass Dein Bruder einen tödlichen Unfall hatte.
    • Wir sind sehr traurig, dass Michaela nicht mehr unter uns ist.

    Kollegen und Nachbarn:


    • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
    • Aus der Zeitung habe ich vom Tod Ihrer Frau erfahren. Das hat mich sehr bestürzt.
    • Erst gestern erfuhr ich vom plötzlichen Unfalltod Ihres Sohnes. Ich kann mir vorstellen, was für ein Schock diese Nachricht für Sie war. Ich bin selbst fassungslos.

    Der Mittelteil:


    Zeigen Sie Ihre persönliche Wertschätzung des Verstorbenen und drücken Sie Ihre Anteilnahme aus.


    • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.
    • Inge Meiers ruhige, freundliche Art hat alle stets für sie eingenommen. Mein herzliches Beileid gilt Ihnen und Ihren Kindern.
    • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.

    Zum Schluss:


    Trost, Gedenken, ein eventuelles Hilfsangebot und gute Wünsche sind hier am Platz.


    • Ich werde Ihren Mann immer als besonderen Menschen in Erinnerung behalten.
    • Ich wünsche Ihnen viel Kraft, die Zeit der Trauer durchzustehen.
    • Wir fühlen und trauern mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen den Mut, sich bald wieder auf das Schöne zurückzubesinnen, das Sie gemeinsam mit Ihrem Sohn erleben durften.
    • Viele Menschen werden sich liebevoll an sie erinnern.

    Grußformel:

    • Sei umarmt ...
    • Mit stillem Gruß …
    • In tiefer Verbundenheit …

    Hier finden Sie alle wichtigen Informationen als PDF zum Download.

  • Das Erbrecht

    Ein Haus, ein Grundstück, ein Vermögen – gerade dann, wenn man sich im Leben etwas aufgebaut hat, macht man sich Gedanken über die Erbfolge. Es kann sehr nützlich sein, über die Grundlagen des Erbrechts informiert zu sein.


    Das Erbrecht legt als Teil des Bürgerlichen Rechts eine gesetzliche Erbfolge fest. Dabei werden in Deutschland in erster Linie die Kinder als Erben eingesetzt. Der Ehepartner ist meistens begünstigt, außer dann, wenn ein Ehevertrag vorliegt, die Ehe also nicht in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde. In dieser erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens.


    Falls ein Testament vorliegt, hat dies trotzdem auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss. Kinder und Ehepartner bekommen immer einen Pflichtteil des Erbes, der die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche beträgt. Derjenige Erbe, der im Testament bestimmt wurde, muss diesen Pflichtteil in jedem Fall bar auszahlen.


    Erben erster Ordnung sind:


    • Kinder, Enkel, Urenkel


    Erben zweiter Ordnung sind:


    • Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

    Erben dritter Ordnung sind:


    • Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

    Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt.


    Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz www.bmj.de und auf der Internetseite www.erbrecht-ratgeber.de finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.


    Um Ihre persönlichen Erbrechtsfragen zu klären, sollten Sie am besten einen Notar oder Juristen zu Rate ziehen.

  • Bestattungskosten

    Wir erstellen Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag, denn es kann keinen festen Preis für die Kosten einer Bestattung geben. Eine Bestattung setzt sich aus einzelnen und individuell verschiedenen Posten zusammen.


    Dazu gehören zum einen die Leistungen unseres Betriebs, außerdem die von Ihnen ausgesuchten Produkte und alle weiteren Fremdleistungen, wie etwa der Trauerredner oder Musiker. 


    Auch die Gebühren, die von den öffentlichen Stellen erhoben werden, zum Beispiel von der Friedhofsverwaltung, zählen dazu. Wir ermitteln in einem gemeinsamen Gespräch die individuellen Kosten und stellen diese transparent und nachvollziehbar für Sie auf.

Vorsorgecheckliste für Bestattungen

Bei der Planung einer Bestattung muss an vieles gedacht werden. Wir haben eine Liste vorbereitet, in der Sie alle Informationen eintragen können, die für die Bestattung und Trauerfeier notwendig sind.

Vorsorgecheckliste
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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit in Kraft tritt. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in einem solchen Fall medizinisch versorgt werden wollen. Es wird darin festgehalten, ob lebenserhaltende Maßnahmen für Sie infrage kommen oder nicht, ob oder wie lange Sie diese wünschen bzw. wann Sie eine lebensverlängernde Maßnahme ausschließen möchten.

Testament

Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden und mit Ortsangabe, Datum und mit Ihrem vollen Namen unterschrieben sein. Ein formloses Schreiben ist vollkommen ausreichend. Wenn ein Testament hinterlegt ist, bedeutet das Klarheit für die Hinterbliebenen. In einem Trauerfall können dann keine Unsicherheiten in der Familie entstehen.

  • Testamentunterzeichnung

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  • Erbrecht

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Erbrecht

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz www.bmj.de und auf der Internetseite www.erbrecht-ratgeber.de finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Bestattungskosten

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten einer Bestattung und der damit verbundenen Kosten. Wenn Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, bereiten wir einen detaillierten Kostenvoranschlag vor, der transparent und nachvollziehbar ist.

  • Friedhof

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